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Massive Kritik am Ausländeramt

Albaner: Trotz zahlreicher Straftaten erfolgte keine Abschiebung

Bielefeld (uko). Wegen sieben Raubüberfällen und einem brutalen Angriff auf einen Polizeibeamten muss sich seit Montag ein Kosovo-Albaner vor dem Landgericht verantworten. Der Mann hatte einem Polizisten in die Wange gestochen, wollte sich seinerzeit der Festnahme entziehen.

Über Monate hinweg suchte die Polizei seit Herbst 2003 nach dem Phantom-Räuber. Der Reihe nach hatte ein Unbekannter seit dem 9. September 2003 einen Juwelier an der Herbert-Hinnendahl-Straße (Beute: 2500 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 28 000 Euro), eine Spielhalle an der Feilenstraße (1500 Euro), eine Spielothek am Oberntorwall (761 Euro), einen Kiosk an der Langen Straße (1245 Euro), einen Kiosk an der Henriettenstraße (325 Euro), eine Tankstelle in Bad Oeynhausen (450 Euro) und ein Sonnenstudio an der Otto-Brenner-Straße (200 Euro) überfallen.
Der letzte bewaffnete Überfall am 23. Januar 2004 führte zu einer ausgedehnten Fahndung in der Bielefelder Innenstadt. Als Beamte den Tatverdächtigen schließlich im Restaurant in der Galeria Kaufhof festnehmen wollten, zog der Mann ein Messer und stach zu. Polizeikommissar Achim R. erlitt einen Stich durch die Wange, er leidet heute noch unter den Folgen der Verletzung.
Als Täter wanderte der Kosovo-Albaner Hizer R. (27) in Untersuchungshaft. Für Polizei und Justiz ist der Mann längst kein Unbekannter mehr: Seit Mitte der 90er Jahre stand der Berufslose mehrfach vor Gerichten, wurde wegen Einbruchsdiebstähle, Körperverletzung, räuberischer Erpressung vorbestraft. Mehrfach hat der drogenabhängige R. Strafen auch abgesessen.
Nahezu fassungslos konstatierte am Montag daher Dieter Fels, Vorsitzender der 2. Großen Strafkammer, das Verhalten des Bielefelder Ausländeramtes. Obwohl Hizer R. nie einen Asylantrag gestellt hat, nur eine Duldung besaß und den Buchstaben des Ausländergesetzes gemäß längst in seine albanische Heimat abgeschoben werden musste, passierte nichts. Im Gegenteil: Die Behörde verfügte mit Schreiben vom 16. Juli 1997 nach einer erneuten Straftat zwar die Abschiebung des notorischen Kriminellen, setzte die Vollziehung jedoch »auf drei Jahre zur Bewährung aus«. Seine jüngsten massiven Straftaten beging Hizer R. demnach unter dem amtlichen Deckmantel der Duldung. Meinte Fels sarkastisch: »Das ist für uns faszinierend.« Über die juristische Sanktion dieses Verfahrens ließ Fels indes keine Zweifel aufkommen: »Sie werden in Deutschland nicht mehr in Freiheit leben.«

Artikel vom 03.05.2005