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Der Hofhund zahlt
Bis zum Oberverwaltungsgericht Münster ist ein Landwirt aus Soest gegangen. Der Mann wollte erreichen, dass sein Hofhund von der Steuer befreit werde, weil er gewerblichen Zwecken diene. Wie bereits das Verwaltungsgericht Arnsberg blieben die Münsteraner Richter jedoch hart.
Sie argumentierten, der Hund werde nicht nur aus betrieblichen, sondern auch aus privaten Gründen gehalten. Der Bauernhof sei schließlich nicht nur Betrieb, sondern auch das Zuhause des Klägers. Der muss nun 55 Euro Steuer im Jahr für seinen Schäferhund bezahlen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßte die Entscheidung. Damit trete endlich Rechtssicherheit ein.Az.: 14 A 1569/03

Artikel vom 04.06.2005