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Genug Gesetze
Anleinpflicht besser überwachen
Die Diskussion um einen generellen Leinenzwang ist nach jüngsten Beiß-Vorfällen in Hamburg und Berlin neu entbrannt.
»Die Beißattacken sind keinesfalls zu entschuldigen, doch darf nicht übersehen werden, dass - wie so oft - bestehende Verordnungen nicht eingehalten worden sind«, sagte dazu Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt). Denn in den betreffenden Fällen bewegten sich die Hunde in Gebieten mit Leinenzwang wie Spielplatz und Spielwiese.
Die Einhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen müsse überwacht und Verstöße konsequent sanktioniert werden. Auch sollten in Städten mit Leinenzwang gekennzeichnete, ausreichend große und eingezäunte Freilaufflächen zur Verfügung gestellt werden, um eine artgerechte Hundehaltung zu ermöglich.
Grundsätzlich wären bundesweite und -einheitliche Regelungen für Sachkundenachweise und Hundeführerscheine förderlich. Auch Hundeschulen und Ausbilder sollten stärker in die Verantwortung genommen und die Sachkundekenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten behördlich überprüft werden.

Artikel vom 04.06.2005