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STADT VERSMOLD33775 Versmold, den 28. 4. 2005
Der Bürgermeister
Betr.: Bürgerentscheid am 22. Mai 2005
1.
Am Sonntag, dem 22. Mai 2005, findet in der Stadt Versmold gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein Bürgerentscheid über folgenden Antrag statt:
»Die Rebhuhnstraße wird nicht von der Spurbahn ab der Wiesenstraße bis zur Spurbahn nahe der Vorbruchstraße für den Durchgangsverkehr, auch nicht versuchsweise, gesperrt. Lediglich die bereits vor dem 17. 3. 2005 geltende Regelung der nächtlichen Sperrung während der Krötenwanderung bleibt aufrechterhalten.«
Die Abstimmungszeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Begründung der Vertreter des Bürgerbegehrens:
»Die Stadtvertretung Versmold hat am 17. 3. 2005 mehrheitlich beschlossen, die Rebhuhnstraße von der Spurbahn ab der Wiesenstraße bis zur Spurbahn nahe der Vorbruchstraße für den Durchgangsverkehr versuchsweise für die Dauer von einem Jahr zu sperren. Verkehrsverlagerungen sind begleitend zu untersuchen. Das förmliche Teileinziehungsverfahren soll im Anschluss nach erneuter Beratung eingeleitet werden.
Im Rat wurde der Beschluss pauschal mit Belangen des Naturschutzes begründet. Nach unserer Auffassung bringt die Sperrung der Straße keine wesentlichen Verbesserungen für den Naturschutz. Sie stehen nicht in einem vernünftigen Verhältnis gegenüber den Nachteilen, die für die Bürger wegen unnötiger Verkehrsverlagerungen entstehen. Der Verkehr in Richtung Harsewinkel und Gütersloh sucht sich immer die einfachste und schnellste Alternative. Die Hauptalternative wird die bereits überforderte Lange Straße sein. Zusätzlich werden durch diese Aktion auch die Jägerstraße, Niedernstraße und die Kämpenstraße belastet. Unter Umweltgesichtspunkten werden durch die für die Bürger zu fahrenden Umleitungen in erster Linie mehr Abgase in die Umwelt abgegeben. Die Unterzeichner möchten mit einem Bürgerbegehren die Aufhebung des Ratsbeschlusses bewirken.«
3.
Das Abstimmungsverzeichnis für diesen Bürgerentscheid liegt an folgenden Tagen im Bürgerbüro des Rathauses in Versmold, Münsterstr. 16, zur allgemeinen Einsicht aus:
am 2. 5. und 3. 5. 2005:
am 4. 5. 2005:
am 6. 5. 2005:
von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr,
von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und
von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Jede abstimmberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Abstimmungsverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag der Geburt unkenntlich gemacht wird.
Teilnehmen am Bürgerentscheid kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Stimmschein hat.
4.
Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 6. 5. 2005 bis 12.30 Uhr, beim Bürgermeister in Versmold, Münsterstr. 16, Zimmer Nr. 116, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
5.
Abstimmberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 1. 5. 2005 eine Benachrichtigung. In den Benachrichtigungen sind der Stimmbezirk und der Stimmraum, in dem jeweils die Stimme abzugeben ist, angegeben.
Wer keine Benachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
6.
Wer einen Stimmschein hat, kann an dem Bürgerentscheid durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt Versmold oder durch Stimmabgabe per Brief teilnehmen.
7.
Jede abstimmberechtigte Person, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Stimmschein. Der Stimmschein kann bis zum 20. 5. 2005, 18.00 Uhr, im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Versmold beantragt werden.
Eine abstimmberechtigte Person, die nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Stimmschein,
a)
wenn sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Einspruchsfrist (bis zum 6. 5. 2005) versäumt hat,
b)
wenn sich ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist herausstellt.
Nicht eingetragene abstimmberechtigte Personen können einen Stimmschein noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, beantragen.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Stimmraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
8.
Abgestimmt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jede Person hat nur eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welcher Antwort (ja oder nein) sie gelten soll.
Wer durch Stimmabgabe per Brief an dem Bürgerentscheid teilnimmt,
-
kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den ausgehändigten blauen Abstimmungsumschlag und verschließt diesen,
-
unterzeichnet die auf dem Stimmschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefabstimmung unter Angabe des Ortes und des Tages,
-
steckt den verschlossenen blauen Abstimmungsumschlag und den unterschriebenen Stimmschein in den orangeroten Abstimmungsbriefumschlag und verschließt diesen ebenfalls.
Der Stimmbrief mit dem Stimmzettel und dem Stimmschein ist so rechtzeitig abzusenden, dass er am 22. 5. 2005 spätestens bis 18.00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Versmold eingeht. Der Stimmbrief braucht bei Aufgabe im Bereich der Deutschen Post AG nicht freigemacht zu werden. Er kann auch im Rathaus der Stadt Versmold abgegeben werden.
gez. Klute

Artikel vom 30.04.2005