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Gericht schützt private Wettbüros


Karlsruhe (WB/dpa). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Versuchen der Länder, privaten Buchmachern die Vermittlung von Sportwetten zu verbieten, einstweilen einen Riegel vorgeschoben. Private Wettbüros dürfen vor Erlass eines endgültigen Urteils nur noch dann geschlossen werden, wenn eine konkrete Gefahr für das Gemeinwohl besteht. Die bloße Tatsache, dass illegales Glücksspiel strafbar ist, reicht dafür nicht.
Diese höchstrichterliche Entscheidung ist eine Bestätigung für das Verwaltungsgericht Minden, das bereits im Herbst vergangenen Jahres privaten Wettbüros Schutz vor sofortiger Schließung durch Ordnungsbehörden gewährt hatte.
Das Geschäft mit Sportwetten ist nach derzeitiger Rechtslage ein Monopol der landeseigenen Lottogesellschaften. Die staatliche Sportwette Oddset erzielt einen Umsatz von 480 Millionen Euro im Jahr, etwa 250 Millionen davon gehen in die Sportförderung. Dieses Monopol ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2003 unter Druck geraten. In dem dadurch entstandenen rechtlichen Graubereich gibt es mittlerweile Hunderte privater Sportwettenanbieter. Dabei werden etwa 700 Millionen Euro umgesetzt, schätzt Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband. Die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts wird im Sommer erwartet. Az.: 1 BvR 223/05

Artikel vom 02.05.2005