Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler will direkt nach der Ratifizierung der EU-Verfassung in Bundestag und Bundesrat erneut Verfassungsklage gegen den Vertrag einlegen. Er sah sich in seinem Vorhaben am Freitag durch das Bundesverfassungsgericht bestärkt. Karlsruhe hatte Gauweilers Klage gegen die Ratifizierung abgewiesen, aber stark auf den Zeitpunkt der Klage abgestellt. Der Abschluss des Verfahrens in Bundestag und Bundesrat müsse abgewartet werden.