Düsseldorf (dpa). Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser bekommt wegen der Ermittlungen nach der Mannesmann-Übernahme keine höhere Entschädigung. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach Esser in zweiter Instanz wie zuvor das Landgericht 10 000 Euro Schmerzensgeld wegen »Fehlern bei der Öffentlichkeitsarbeit der Justiz« zu und wies die Berufung Essers und des Landes NRW zurück. Esser hatte 200 000 Euro gefordert. Er muss nun 96 Prozent der Gerichtskosten tragen.