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Hoyzer kommt
ganz billig davon

DFB-Bundestag arbeitet Skandal auf

Frankfurt/Main (dpa). Der Deutsche Fußball-Bund will die Akte des Wett- und Manipulationsskandals möglichst geräuschlos schließen. Er lässt den Verursacher Robert Hoyzer deshalb zunächst billig davon kommen. Eine spätere Schadensersatzklage wurde vom Vorstand aber schon angekündigt.

Der DFB-Kontrollausschuss hat indes den Antrag auf 50 000 Euro Geldstrafe gegen den geständigen Ex-Schiedsrichter zurückgezogen und damit vor dem Außerordentlichen DFB-Bundestag in Mainz, bei dem heute von 14 Uhr an ein Schlussstrich unter die Affäre gezogen werden soll, für brisanten Diskussionsstoff gesorgt.
Der Sportgerichts-Vorsitzende Rainer Koch habe seit längerem signalisiert, keine Geldstrafe gegen Hoyzer aussprechen zu wollen, begründete der Verband die plötzliche Kehrtwende. Der DFB wehrte sich vehement gegen Spekulationen, er habe mit dem Verzicht auf die empfindliche Geldstrafe Hoyzers Aussagen erkauft.
»Mit der Rücknahme des Geldstrafe-Antrags sind keine weiteren Absprachen mit Herrn Hoyzer oder dessen Anwalt verbunden«, betonte Pressesprecher Stenger. Der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger kündigte in mehreren Interviews eine Schadensersatzklage gegen Hoyzer an, weil der Verband dem Hamburger SV nach dem von Hoyzer manipulierten Pokalspiel gegen Paderborn zwei Millionen Euro Entschädigung zugestehen musste.
»Natürlich müssen wir ihn verklagen, um unsere Rechtsposition zu wahren. Das werden wir dann in der zweiten Jahreshälfte angehen«, sagte Zwanziger. Bei der Aufarbeitung des von Hoyzer ausgelösten Skandals hat der DFB auf das Tempo gedrückt. Nach dem Rückzug von zehn Protesten sind alle Verhandlungen abgeschlossen und bei vier Einsprüchen durch das Bundesgericht bestätigt worden. Der Kontrollausschuss hat 64 Personen als Beschuldigte oder Zeugen vernommen.
In der Mainzer »Rheingoldhalle« wollen sich die 258 Delegierten vor allem auch damit beschäftigen, wie eine Wiederholung eines solchen Skandals ausgeschlossen werden kann. Der DFB will in seinen Statuten den Passus verankern, dass nach dem 30. Juni keine Punktabzüge mehr verfügt oder Spielwiederholungen angeordnet werden können, sofern kein Verfahren eingeleitet wurde.

Artikel vom 28.04.2005