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»Der EU-Haftbefehl ist besser als Immunität«

Werkzeug der europäischen Strafverfolgungsbehörden oder Hilfsmittel für Kriminelle?


Zu Bericht und Leitartikel zum Thema EU-Haftbefehl macht dieser Leser sich ironische Gedanken mit ernstem Hintergrund:
Dieser EU-Haftbefehl ist ein hervorragendes Werkzeug zur Integration. Endlich gibt es das ultimative Mittel, neue Mitglieder zu gewinnen. Sollte zum Beispiel in der Türkei die Drangsalierung der Kurden fortgeführt werden, kann nun jeder kurdische Asylberechtigte angefordert werden. . . .
Auch fördert dieser EU-Haftbefehl die Konjunktur: Sollte ein Betreiber eines gut gehenden Heroin-Vertriebs geschäftliche Probleme mit der Polizei bekommen, so braucht er nur auf einen EU-Haftbefehl eines »Onkels« zu warten, der ihn anfordert und für einen Rücktransport etwa in die Türkei sorgt.
Sollte er erneut in Deutschland aufgegriffen werden, ist der EU-Haftbefehl immer noch in Kraft, und der »Geschäftsmann« ist lediglich aus dem gut gesicherten Höchstsicherheits-Hausarrest ausgebüxt.
Dieser EU-Haftbefehl ist für diesen »Geschäftsmann« besser als diplomatische Immunität.
Diese ist auch für osteuropäische »Unternehmen« der Schlüssel für ganz neue Tätigkeiten ungeahnten Ausmaßes. Somit schaffen unsere Politiker völlig selbstlos neue Aspekte für multikulturelle Unternehmensstrategien. Einzig die Frage der Wertschöpfung bei einer Verhaftung muss noch geklärt werden, damit beim Ausstellen eines EU-Haftbefehls die hier »erwirtschafteten« Gewinne nicht in den Händen von Strafverfolgungsbehörden landen, sondern den »rechtmäßigen« Eigentümern und »Kaufleuten« zugute kommen. . . 
V. DENNE33719 Bielefeld

Artikel vom 17.06.2005