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Geldstrafe für den »Plastinator«


Heidelberg (dpa). Wegen Titelmissbrauchs hat das Amtsgericht Heidelberg den »Plastinator« Gunther von Hagens zu einer Geldstrafe von 108 000 Euro verurteilt. Von Hagens war vorgeworfen worden, seinen chinesischen Professorentitel ohne Genehmigung auch in Deutschland geführt zu haben. Das Gericht verurteilte den Erfinder der Ausstellung »Körperwelten« gestern in vier Fällen, in denen er den akademischen Grad auf Schriftstücken zu Unrecht hinzugefügt hatte. Die Anwälte von Hagens' hatten auf Freispruch plädiert. Er müsse als Auslandsdeutscher gesehen werden, da sein Wohnsitz nicht in Deutschland sei. Daher gelte für ihn keine Genehmigungspflicht zum Führen des Titels.

Artikel vom 27.04.2005