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...ein kleiner Schwimmverein, der sich vor dem höchsten britischen Zivilgericht das Recht erstritten hat, auch an kalten Wintertagen draußen schwimmen zu gehen. Die Stadt London hatte dem Club seine traditionellen frühmorgendlichen Schwimmstunden in einem Wald- und Parkgebiet verboten. Wenn einem der Vereinsmitglieder dabei etwas passiere, könne die Stadt hinterher verklagt werden. Doch ein Richter entschied, dass in diesem Fall die »Freiheit des Einzelnen« gegen »langweilige Sicherheitsvorschriften« in Schutz genommen werden müsse.

Artikel vom 27.04.2005