Zu dem Bericht »Entschädigung für Wertheim«: Zweifelsfrei müssen die vertriebenen früheren Eigentümer beziehungsweise die Erben entschädigt werden - Wiedergutmachung. Das entspricht unbedingt dem Rechtsstaatsprinzip. Die Rede war allerdings auch von einem Grundstück, das nach 1945 veräußert und nun ebenfalls zurückgefordert wurde. Darüber fand ich keine weiteren Erklärungen. Nur: Wer Forderungen stellt, sollte auch seinerseits bereit sein, Entschädigungen zu leisten. Laut Prof. Michael Wolffsohn (»Die ungeliebten Juden« Seite 29) betrug gemäß einer israelischen Berechnung der Wert des »verlassenen« palästinensischen Eigentums 1997 sechs Milliarden US-Dollar - ohne Zinsen. Entschädigungen wurden nicht gezahlt. BERND FICHTNER33609 Bielefeld