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KarstadtQuelle will
nicht entschädigen


Essen (dpa). KarstadtQuelle hat im Konflikt mit den Wertheim-Erben beim Bundesverwaltungsgericht Widerspruch gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. In dem Verfahren war eine Klage KarstadtQuelles abgewiesen und damit der Anspruch von Wertheim-Erben bestätigt worden, die in der Nazizeit enteignet wurden. Der Einzelfall betraf Gelände am Leipziger Platz.

Artikel vom 23.04.2005