Essen (dpa). KarstadtQuelle hat im Konflikt mit den Wertheim-Erben beim Bundesverwaltungsgericht Widerspruch gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. In dem Verfahren war eine Klage KarstadtQuelles abgewiesen und damit der Anspruch von Wertheim-Erben bestätigt worden, die in der Nazizeit enteignet wurden. Der Einzelfall betraf Gelände am Leipziger Platz.