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Horst Kruse (59) verliert Zivilklage

Ex-Polizeipräsident bekommt kein Schmerzensgeld vom Land NRW

Bielefeld (WB/ca). Bielefelds Ex-Polizeipräsident Horst Kruse ist am Freitag mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW gescheitert. Horst Kruse war 13 Jahre lang Polizeipräsident.

Kruse (59) hatte der Staatsanwaltschaft Münster vorgeworfen, zu Unrecht gegen ihn ermittelt und seinen Ruf geschädigt zu haben. Das Landgericht Dortmund wies die Klage ab. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen sei rechtens gewesen, urteilten die Richter. Immerhin seien die Indizien gegen Kruse so belastend gewesen, dass das Landgericht Bielefeld die Anklage zugelassen und das Verfahren nach Durchführung der Beweisaufnahme lediglich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt habe. »Die Strafkammer war von hinreichendem Tatverdacht ausgegangen. Deshalb können die der Anklage zugrunde liegenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht als unvertretbar eingestuft werden«, sagte ein Gerichtssprecher. Gleiches gelte für die von Horst Kruse angegriffenen Presseveröffentlichungen. Sie seien aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und der exponierten Stellung Kruses zulässig gewesen - auch mit Namensnennung. Kruse hatte vor Gericht gestanden, weil er Drogenhandel an der städtischen Junkie-Anlaufstelle geduldet haben soll. Das Verfahren war gegen Zahlung einer Geldauflage von 8000 Euro eingestellt worden. Der Jurist, der im Kreis Lippe lebt, ist seit drei Jahren bei vollen Bezügen beurlaubt.

Artikel vom 23.04.2005