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Fahrer-Begleiter:
strenge Auflagen


Berlin (dpa). Die Begleiter 17-jähriger Führerschein-Inhaber sollen bundesweit strenge Auflagen erfüllen. Sie müssen mindestens 30 Jahre als sein und seit mehr als fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Auf dem Beifahrersitz gilt die 0,5-Promille-Alkohol-Grenze. Das sieht ein rot-grüner Gesetzentwurf vor. Die Länder dürfen zusätzlich bis zu 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung der Jungfahrer und 1,80 Euro für die Prüfung ihres Begleiters verlangen.
Unter Strafe stellt das Gesetz außerdem das Manipulieren des Kilometerzählers.

Artikel vom 22.04.2005