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Schule kalt - Lehrerin spart Steuern


Düsseldorf (WB/kol). Wird eine Schule im Winter nachmittags nicht ausreichend geheizt, kann das zu einer Steuerersparnis für Lehrer führen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Geklagt hatte eine Schulleiterin, die beim Finanzamt erfolglos Werbungskosten für ein Arbeitszimmer in ihrer Privatwohnung geltend machte. Das Arbeitszimmer sei unter anderem deshalb notwendig, weil in der Schule im Winter die Heizung von 13.30 Uhr an nur im Sparbetrieb laufe. Die Nutzung des Dienstzimmers in der Schule sei deshalb unzumutbar.
Im Gegensatz zum Finanzamt gaben die Richter der Frau recht. »Die Temperatursenkung in einer Schule führt zu einer unter 20 Grad liegenden und damit gesundheitlich nicht mehr zuträglichen Temperatur«, heißt es in dem Urteil. Die Mindesttemperatur von 20 Grad sei in der »Betriebsanweisung für Heizungsanlagen in Liegenschaften des Landes NRW« vorgeschrieben. Zudem sei das Arbeitszimmer für die Unterrichtsvorbereitung notwendig. Das Dienstzimmer diene der Erledigung von Verwaltungsaufgaben.
Die Lehrerin darf nun für das Jahr 2000 Arbeitszimmer-Kosten von 1532 D-Mark und noch einmal 767 Euro für das Jahr 2002 geltend machen. Anerkannt werden unter anderem die Kosten für Hausversicherung, Strom - und Heizöl. AZ: 11 K 378/05

Artikel vom 22.04.2005