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Karolinas Tod war kein Mord


Memmingen (dpa). Im Prozess um den Tod und das Martyrium der dreijährigen Karolina ist der 31-jährige Haupttäter gestern zu zehn Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Gleichzeitig wurde seine Einweisung in die Psychiatrie verfügt. Die 26-jährige Mutter des Mädchens erhielt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Beide verurteilte das Landgericht Memmingen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und nicht wegen Mordes. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung für den Verurteilten das Ergebnis des Gutachters, der dem Täter eine »schwere seelische Abartigkeit« attestiert hatte. Karolinas Mutter wurde ihr Geständnis mildernd angerechnet.

Artikel vom 22.04.2005