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Schlecht gerechnet
Herr Sonnemann hat sich als Aushilfskellner ausbilden lassen und hat nun seinen ersten Arbeitstag hinter sich. Als Bezahlung sind zehn Prozent des Um- satzes vereinbart. Zufrieden legt er den eingenommenen Gesamtbetrag - es sind 266,20 Euro - zur Abrechnung auf die Theke und denkt froh an die 26,62 Euro, die ihm als Bedienungsgeld zustehen. Enttäuscht muss er aber feststellen, dass ihm ein geringerer Betrag ausgezahlt wird. Warum?

Artikel vom 07.05.2005