Schlecht gerechnet Herr Sonnemann hat sich als Aushilfskellner ausbilden lassen und hat nun seinen ersten Arbeitstag hinter sich. Als Bezahlung sind zehn Prozent des Um- satzes vereinbart. Zufrieden legt er den eingenommenen Gesamtbetrag - es sind 266,20 Euro - zur Abrechnung auf die Theke und denkt froh an die 26,62 Euro, die ihm als Bedienungsgeld zustehen. Enttäuscht muss er aber feststellen, dass ihm ein geringerer Betrag ausgezahlt wird. Warum?