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Noch kein Urteil zur Zweitwohnungssteuer

Entscheidung über Klage wurde vertagt

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Der juristische Streit um die Zweitwohnungssteuer der Stadt Bielefeld wird in die nächste Runde gehen. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat am Mittwoch die Entscheidung über eine Klage eines Juristen gegen den Oberbürgermeister vertagt. Eine Entscheidung, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts, soll »in zwei bis drei Monaten ergehen«.

Der Rat der Stadt Bielefeld hatte 2002 eine Satzung erlassen, nach der für eine Zweitwohnung in Bielefeld ein Steuersatz in Höhe von zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete zu zahlen ist. Die Kommune wollte damit die entgangenen Schlüsselzuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgleichen. Für jede Person mit einem Erstwohnsitz fließen 700 Euro in den Bielefelder Stadtsäckel.
Nach Berechnungen des Kämmerers könnten mit höheren Schlüsselzuweisungen 2,5 Millionen Euro eingenommen werden, mit den entsprechenden Steuereinnahmen jedoch nur 250 000 Euro.
Ein Jurist aus Ibbenbühren, der in Bielefeld seinen Zweitwohnsitz genommen hatte, hält schon die Satzung des Kommune für nicht rechtmäßig. Also sei er auch nicht zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer in Bielefeld verpflichtet. Die Satzung enthalte willkürliche Ausnahmen, die zu ungleicher Besteuerung führen könne, argumentierte er gestern vor dem Verwaltungsgericht Minden. Im übrigen werde nur derjenige zur Kasse gebeten, der über seine Wohnverhältnis korrekte Angaben mache. Auch so entstehe eine Ungleichbehandlung.
Dr. Benno Wilms, Vorsitzender der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts, setzte die Verhandlung am Mittwoch aus. Die Stadt Bielefeld muss nun dem Verwaltungsgericht zunächst die Beschlussvorlage einreichen, über die der Rat der Stadt seinerzeit debattiert und abgestimmt hatte. Die Parteien haben gestern zudem auf eine weitere mündliche Erörterung des Falles verzichtet. Das VG Minden wird dann seine Entscheidung im Frühsommer verkünden. Az. 11 K 2408/04

Artikel vom 21.04.2005