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Fünf Jahre
für Kurden

Versuchter Totschlag

Bielefeld (uko). Der Kurde Ibrahim Y. soll fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags absitzen.
Dieses Urteil fällte am Dienstag das Schwurgericht des Landgerichts, das die Unterbringung des 55-jährigen Mannes zudem wegen seiner Alkoholabhängigkeit in einer Entziehungsklinik anordnete.
In der Nacht zum 19. September 2004 hatte der ehemalige PKK-Aktivist zwei Prostituierte aus dem Bad Salufler Bordell zu einem »Hausbesuch« zu sich eingeladen. In seiner Wohnung »Auf dem Niederen Esch« indes war es nach einer anfangs harmonischen Unterhaltung zum Streit über Geld gekommen. Ibrahim Y. hatte eine Pistole genommen und dreimal auf die Polin Sabrina G. geschossen.
Die Schwerverletzte hatte der Kurde zwar auf die Straße getragen, jedoch überlebte die Prostituierte nur dank einer Notoperation. Die Richter sahen einen bedingten Tötungsvorsatz verwirklicht. Einen - wie vom Verteidiger angenommenen - Rücktritt vom Versuch schloss das Schwurgericht aus. Y. habe die Frau an einem Wochenende frühmorgens in einer Seitenstraße hinter einem Auto abgelegt, damit habe er nicht wirklich zu ihrem Überleben beigetragen. - Staatsanwalt Mackel hatte wegen versuchten Totschlags fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, Rechtsanwalt Andreas Wiesmann nur zwei Jahre und neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung.

Artikel vom 20.04.2005