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Radfahrer müssen
Abstand halten


Düsseldorf (dpa). Wer einen Radfahrer mit zu geringem Abstand überholt, haftet auch dann für einen Sturz, wenn es nicht zu einer Berührung des Fahrrads gekommen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Im vorliegenden Fall muss ein Radler 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er eine 64-Jährige so knapp überholt hatte, dass diese mit ihrem Fahrrad gestürzt war und schwer verletzt wurde.(Az.: 6 U 105/03).

Artikel vom 20.04.2005