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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Jöllenbeck weist darauf hin, dass für die gültige Friedhofsordnung vom 5. Juni 1992, in der Fassung vom 13. Dezember 2002, Änderungen für die § 8 Absatz d, § 17 Absatz 6 und § 25 Absatz 3, beschlossen worden sind. Außerdem wird das Wort »Friedhofsordnung« durch das Wort »Friedhofsatzung« ersetzt.
Der volle Wortlaut der Änderungen wird durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsträgerin in 33739 Bielefeld, Schwagerstraße 14, veröffentlicht. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.

Artikel vom 19.04.2005