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Keine Genehmigung
mehr für Tombolas

Ordnungsamt informiert über neues Verfahren

Bielefeld (WB). Bei vielen Sommerfesten, Vereinsfeiern oder anderen Veranstaltungen gehört sie zum festen Bestandteil - die Tombola. Damit solche kleinen Lotterien demnächst einfacher über die Bühne gehen könne, muss dafür seit Anfang des Monats keine Genehmigung beim Ordnungsamt mehr beantragt werden.
Voraussetzung: Die Tombola wird von einer gemeinnützigen Organisation, einer Institution der Jugendhilfe, einer Kirchengemeinde oder Religionsgemeinschaft, einer Stiftung, einem Sportverein oder der Feuerwehr veranstaltet.
»Die neue Regelung ersetzt die alte Verordnung aus dem Jahr 1955 und soll das Verfahren einfacher machen«, erklärt Frank Kempa, zuständiger Sachbearbeiter des Bielefelder Ordnungsamtes. Allerdings muss die Tombola nach wie vor bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Gesamtpreis aller Lose darf nicht höher als 40 000 Euro sein, der geplante Reinertrag muss mindestens ein Drittel des Spielkapitals ausmachen und der Erlös darf nur für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Außerdem gilt: Die Tombola muss auf das Bielefelder Stadtgebiet beschränkt sein, die Lose dürfen höchstens über einen Zeitraum von drei Monaten verkauft werden und Werbung von Wirtschaftsunternehmen ist - außer, dass Sachgewinne zur Verfügung gestellt werden - nicht erlaubt.
Obwohl eine Genehmigung der Tombola nicht mehr nötig ist, muss diese jedoch mindestens 14 Tage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden. »Dabei brauchen wir Angaben, wer der Veranstalter ist, wann und wo die Veranstaltung stattfindet, wie hoch der geplante Reinertrag ist und wie er verwendet werden soll«, erläutert Frank Kempa. Gemeinnützige Organisationen müssen außerdem eine aktuelle Bestätigung des Finanzamtes über ihre Gemeinnützigkeit vorlegen.
Um das Verfahren zu vereinfachen, hat Kempa einen Vordruck erstellt, auf dem die Veranstalter die Angaben ausfüllen können. Angefordert werden können diese bei Frank Kempa unter Tel. 51-2212, der auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht.

Artikel vom 20.04.2005