19.04.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Geisterbahn-Fotograf
zu Geldstrafe verurteilt

Musik- und Film-Raubkopien in den Handel gebracht

Bielefeld (uko). Die ausufernde Produktpiraterie macht Kunstschaffenden in der Film- und Musikszene gewaltig zu schaffen. Fertigung und Verbreitung von Raukopien steht daher unter Strafe. Das musste jetzt ein Bielefelder Fotograf feststellen, der zu 6 500 Euro Geldstrafe vom Amtsgericht Bielefeld verurteilt wurde.

Im Sommer 2003 war die Polizei über die Kontrolle von fliegenden Flohmarkhändlern auf die Spur des Bielefelders Gerd J. gekommen. Der Mann ist nach eigener Ansicht Fotograf. Er verdient sein Geld angeblich mit dem Ablichten von Fahrgeschäften, außerdem macht er Fotos von »mitreisenden jungen Männern«.
In dem Hotelzimmer, in dem der 56-Jährige wohnte, wurden die Beamten schnell fündig. Dort lagerten 159 Raubkopien von Musik-Computerdiscs und von Film-DVDs. So markante Werke wie »Lethal Weapon«, Good Bye Lenin« oder »Femme Fatal« waren von den Originalen kopiert worden.
Zwei der Kunden hatten zudem ausgesagt, sie hätten von Gerd J. einige hundert Kopien käuflich erworben. Zunächst saß der Fotograf danach erst einmal sechs Wochen in Untersuchungshaft.
Wegen der Anklage der »gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werte« (so lautet die Vorschrift des Urheberrechtsgesetzes) musste sich Gerd J. am Montag vor dem Schöffengericht verantworten. Zu den Hintergründen blieben die Aussagen des Geisterbahn- und Schiffsschaukel- Fotografen merkwürdig blass. Auch seine Andeutungen, er habe »Drohungen aus der Szene« bekommen, wollte der Angeklagte auch nach konkreten Nachfragen nicht erhellen.
Exakt nach dem Strafantrag von Oberstaatsanwalt Ulrich Hummler verurteilte das Schöffengerichtunter Vorsitz von Astrid Salewski den Mann zu 6 500 Euro Geldstrafe (130 Tagessätze zu jeweils 50 Euro). Der Mann nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, der Spruch ist rechtskräftig.

Artikel vom 19.04.2005