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Supersportler zu Fuß nach Haus

Motorradrennen nicht zu beweisen

Bielefeld (uko). Die illegale Rennszene auf der Herforder ist nach dem grauenhaften Unfall am Karfreitag seit drei Wochen »tot«. Das bestätigte jetzt ein Polizeisprecher. - Wie schwer es für die Justiz ohnehin ist, Beweise für eine mutmaßliche Rennsistuation zu finden, zeigte am Montag ein Verfahren gegen einen Bielefelder Motorradfahrer. Der Mann kam mit einer Einstellung davon, weil es für ein angebliches Rennen »keine konkreten Anhaltspunkte« gab.

In der Nacht zum 7. August 2004 blühte die Szene an der Herforder Straße noch richtig auf: Auf den Tankstellen trafen sich getunte und aufgemotzte Kleinwagen, an der Strecke standen Schaulustige. Während Beamte im Zuge eines Sondereinsatzes ständig Fahrzeuge kontrollierten, fanden auch die beiden Kroaten Svetko S. (22, Namen geändert) und Mihailo L. (25) ihren eigenwilligen Fahrspaß. Die jungen Männer sind Eigentümer jeweils eines hochgezüchteten Motorrades. Ihre  Yamahas  YZF-R 1 leisten 150 PS, die Maschinen gelten in der Szene als ultimative Supersportler.
Nach Beobachtungen der Polizeibeamten Udo B. und Volker K. waren die Kräder gegen Mitternacht mehrfach die Herforder Straße ein- und auswärts gebrettert, das habe man den aufheulenden Motoren entnommen. »Beide fielen durch überhöhte Geschwindigkeit auf«, sagten die Polizeisten gestern als Zeugen vor dem Amtsgericht. Beide Möchtegern-Rennfahrer produzierten denn auch vor der johlenden Zuschauermenge kleine Kunststückchen wie aufgestellte Hinterräder.
Eine konkrete Tempomessung der Yamahas indes gab es nicht. Trotzdem hatten die Polizeibeamten an jenem Abend Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen S. und L. geschrieben: Sie hätten an einem illegalen Rennen teilgenommen, so lautete der Vorwurf, wegen dem sich nun Mihailo L. als erster vor dem Amtsgericht verantworten musste. 150 Euro Bußgeld sollte der Mann zahlen, obendrein drohte ein Fahrverbot von einem Monat.
Richterin Silke Wieskus stellte das Verfahren jedoch nach langen Befragungen der Zeugen ein. »Sie glauben nicht, wie gerne ich Sie verurteilen würde«, ließ sie den Motorradfahrer über ihre Motive nicht im Unklaren. Allein das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz stelle »höchste Anforderungen« an die Beweisführung in einem solchen Fall. »Momentaufnahmen« als Zeugenbeweise reichten leider nicht für eine Verurteilung.
Dass die Richterin das Verhalten der beiden Männer als albern empfand, gab sie Mihailo L. noch mit auf den Weg: »Showfahren finde ich lächerlich«, sagte die Richterin bewusst geringschätzig. - In jener Nacht waren L. und S. übrigens wie geprügelte Hunde von der Herforder Straße verschwunden: Nach der Kontrolle hatten die Polizeibeamten wenigstens die Maschinen bis zum folgenden Tag sichergestellt.
Die »Supersportler« mussten damals zu Fuß nach Haus gehen . . .

Artikel vom 19.04.2005