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Kanther zu Haft auf
Bewährung verurteilt

CDU-Schwarzgeldskandal - auch Geldstrafe

Horst Weyrauch (links) und Manfred Kanther sind gestern wegen der CDU-Finanzaffäre vom Wiesbadener Landgericht verurteilt worden.
Wiesbaden (dpa). Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther ist wegen des CDU-Schwarzgeldskandals zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Wiesbadener Landgericht befand den 65-Jährigen gestern der Untreue für schuldig. Außerdem muss Kanther 25 000 Euro als Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Der frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 61 200 Euro verurteilt.
Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte für Kanther 72 000 Euro und für Weyrauch 36 000 Euro Strafe gefordert. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen auf Freispruch plädiert. Kanther hatte bereits in seinem Schlusswort im Prozess klar gemacht, dass er keine Verurteilung akzeptieren, sondern in die nächste Instanz gehen werde.
Manfred Kanther hatte Ende 1983 als Generalsekretär der hessischen CDU 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in der Schweiz deponieren lassen, um die Veröffentlichungspflicht zu umgehen. Mit dem Geld finanzierte die Hessen-CDU bis Ende 1999 Wahlkämpfe. Die Aufdeckung der schwarzen Kasse hatte 2000 einen Skandal ausgelöst. Die Bundes-CDU muss 22 Millionen Euro staatliche Zuschüsse zurückzahlen, weil das Geld nicht im Rechenschaftsbericht deklariert wurde.
Der frühere Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum CDU-Spendenskandal, Volker Neumann (SPD) bezeichnete das Urteil gegen Manfred Kanther als »angemessen«.

Artikel vom 19.04.2005