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Vollmacht, Verfügung, Betreuung

3. Forum unter dem Motto »Auch im Alter alles im Griff«


Dornberg (WB). »Auch im Alter alles im Griff« - unter dieser Überschrift diskutierten die Teilnehmer des »3. Forum Alter« im Pflegezentrum am Lohmannshof über Vollmachten, Verfügungen und Betreuungen.
Britta Pörksen, Vorsitzende des Vereins Hospiz e.V., wünschte sich eine Pflege und Betreuung, die auch bei gesundheitlicher Einschränkung die Wünsche und Gewohnheiten der Menschen in ihrer letzten Lebensphase berücksichtigen und die Akzeptanz der persönlichen Wünschen, »wenn es ans Sterben geht«.
Pastor Bernward Wolf (Vorstand der von Bodelschwinghschen Anstalten) mahnte, Sterben bewusst zu leben: »Sterben ist eine Wegstrecke, die nicht ignoriert, verdrängt, übersprungen werden sollte.« Aktive Sterbehilfe sei seiner Überzeugung nach keine Möglichkeit, wohl aber die Begleitung von Menschen beim Sterben.
Pastor Bernward Wolf: »Wir raten dazu, Betreuungen einzurichten, insbesondere für den Bereich der Vermögensvorsorge. Patientenverfügungen helfen, in akuten Situationen so weit wie möglich im Sinne des betroffenen Menschen zu entscheiden.«
Prof. Silvia Pöld-Krämer (Fachhochschule Bielefeld) wies darauf hin, dass Gesetzgeber und Gerichte das Recht auf Selbstbestimmung alter und kranker Menschen betonen würden: »Deshalb gibt es die Möglichkeit, schon im Vorhinein verbindlich zu verfügen, welche Behandlungsmaßnahmen im Falle des Falles erlaubt sein sollen und welche nicht.« Selbst wenn keine Regelung getroffen sei, bedürften medizinische Behandlungsmaßnahmen einer ausdrücklichen Erlaubnis.
Für Diakonin Sabine Hirte ist es sinnvoll, eine Betreuungsverfügung zu verfassen: »Darin können Vorstellungen in Bezug auf eine eventuelle Betreuung festgehalten werden und man kann eine Person benennen, die die Betreuung übernehmen soll. Diese Wünsche sind dem Grunde nach für das Gericht bindend.«

Artikel vom 19.04.2005