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Die Jugendlichen wollten
es »richtig krachen« sehen

Fahrradwurf auf A 33 sollte Autounfall provozieren

Von Jens Heinze
Bielefeld(WB). Mit den Würfen von zwei Fahrrädern auf die Autobahn 33 - ein Toyotafahrer (43) aus Paderborn hatte, wie berichtet, die Drahtesel mit Tempo 130 überrollt - wollten die drei jugendlichen Tatverdächtigen offenbar bewusst einen Unfall verursachen und gleichzeitig ihre Diebesbeute »entsorgen«.

Wie Polizeisprecher Michael Waldhecker am Freitag auf Anfrage bestätigte, sollen die Jungen die Räder am Mittwochabend am Jibi-Markt in Sennestadt und am gegenüberliegenden Fußgängertunnel der B 68 gestohlen haben. Anschließend zog das Trio mit den beiden Velos zur Autobahnbrücke am Heidegrundweg und warf die Damenräder auf die A 33. Und das wohl gezielt, um einen schweren Unfall auf der Autobahn zu provozieren. »Die Tatverdächtigen wollten es krachen sehen«, so ein Ermittler von der Kripo nach den Geständnissen der drei Heimzöglinge Sascha H. (15), Albert G. (16) und Robin B. (13).
Dafür werden sich zumindest zwei der Jugendlichen einer Eckardtsheimer Heimeinrichtung vor der Justiz zu verantworten haben. Sie sind 15 sowie 16 Jahre alt und damit wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafmündig. Keine rechtlichen Konsequenzen dagegen muss der dritte Tatverdächtige befürchten: Robin B. ist entgegen ersten Polizeiangaben nicht 14, sondern erst 13 Jahre alt und damit als Kind noch nicht strafmündig.
Allerdings könnten auf alle drei Tatverdächtigen Schadenersatzforderungen des betroffenen Paderborner Autofahrers zukommen. Nach einer ersten vorsichtigen Schätzung entstand am Toyota des 43-Jährigen beim Überfahren der auf der A 33 liegenden Räder ein Schaden von etwa 2000 Euro.
»Grundsätzlich sind die beiden Jugendlichen und das Kind oder deren Eltern schadenersatzpflichtig«, sagt Christian Dahm von der Autobahnpolizei in Stukenbrock. Der Toyotafahrer könnte seine Ansprüche gegen das Trio auf zivilrechtlichem Wege beispielsweise mit so genannten »Titeln« erwirken. Diese haben dann 30 Jahre lang Rechtsgültigkeit.

Artikel vom 16.04.2005