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»Behördlicher Mord«

Tierarzt zieht vor das Verfassungsgericht


Delbrück (WB/bel). Der Delbrücker Tierarzt Dr. Karl-Heinz Schmack will wegen des Schweinepest-Urteils vor das Verfassungsgericht ziehen, nachdem eine Revision vor dem Bundesgerichtshof abgelehnt wurde. Das ganze Verfahren gerate zu einem »behördlichen Mord an einem Einzelnen«, behauptete Schmack gestern. Er soll als angeblicher Verursacher der Schweinepest im Jahr 1997 1,3 Millionen Euro Schadenersatz an das Land zahlen. Nach wie vor beharrt Schmack darauf, dass seinerzeit die Veterinäre des Kreises die Pest maßgeblich durch Kieferschlingen beim Einsatz für die Blutprobenentnahme verbreitet hätten.
Der Bundesgerichtshof, sagte der Tierarzt enttäuscht, habe sich mit der eigentlichen Materie gar nicht befasst, sondern sich formaljuristisch auf die Position zurückgezogen, dass eine Revision in diesem Fall »keine grundsätzliche Bedeutung« habe. Das Gericht wollte auch nicht bewerten, ob die Umkehr der Beweislast zu ungunsten von Schmack rechtmäßig ist. Weil der Tierarzt vor acht Jahren »grob fahrlässig« gehandelt haben soll, muss er jetzt seine vermeintliche Unschuld nachweisen. Derzeit besitzt Karl-Heinz Schmack eine befristete Arbeitserlaubnis.

Artikel vom 16.04.2005