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Bohlen gegen Anders: Einigung gütlich?


Berlin (dpa). Im Rechtsstreit zwischen Dieter Bohlen und seinem Ex-Partner Thomas Anders hat das Berliner Kammergericht am Freitag eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Bohlen soll eine größere Summe an einen wohltätigen Verein zahlen, wenn Anders auf eine Million Euro Schmerzensgeld verzichte. Bereits verbotene Passagen in Bohlens Buch, wonach Anders Gelder einer gemeinsamen Tournee unterschlagen habe, seien zu unterlassen. Beiden Seiten haben zwei Monate Bedenkzeit.

Artikel vom 16.04.2005