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Im Fall Sedlmayr
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Augsburg (dpa). Der Mordfall Walter Sedlmayr wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Augsburg verwarf am Freitag einen Wiederaufnahmeantrag als unzulässig. Es lägen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vor, das vor zwölf Jahren gefällte Urteil »aus den Angeln zu heben«. Für den Mord an dem Schauspieler waren zwei Halbbrüder zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Artikel vom 16.04.2005