Frankfurt (dpa). Auch wenn eine Fußgängerampel »grün« anzeigt, darf ein Passant die Straße nicht blindlings überqueren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Andernfalls riskiert er dem Richterspruch zufolge, bei einem Unfall zumindest auf einem Teil seines erlittenen Schadens sitzen zu bleiben, da ihn ein Mitverschulden trifft. Az.: 3 U 249/03