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Rentnerin bei Sturz in
der Praxis verletzt

Heilpraktikerin muss Schmerzensgeld zahlen

Porta Westfalica (WB/uko). Eine Heilpraktikerin aus Porta Westfalica muss einer ehemaligen Patientin Schmerzensgeld zahlen. Das Opfer hatte sich im Behandlungsraum durch einen Sturz einen Wirbelbruch zugezogen.

Zu dem folgenschweren Unfall kam es am 21. Januar 2003, als sich Rentnerin Magda G. (Namen geändert) bei der Heilpraktikerin Simone V. angeblich »esoterisch behandeln« ließ. Als die Patientin sich in einer Pause an die Wand lehnte, rutschte der Teppich unter ihren Füßen weg, die Frau stürzte und brach sich einen Lendenwirbel horizontal und vertikal.
Viele Klinikaufenthalte schlossen sich an, die Frau musste mehrere Monate medizinisch betreut werden. Streitig war vor einer Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, ob es tatsächlich um eine Behandlung oder um einen privaten Besuch bei der Heilpraktikerin gehandelt hatte.
Simone V. hatte behauptet, sie habe zwar früher eine Praxis betrieben, habe das Gewerbe jedoch längst aufgegeben. Die 8. Zivilkammer indes ging von einem Raum aus, der Patienten zugänglich war.
Damit habe es sich auch um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gehandelt. Eine Richterin sprach dem Unfallopfer 6000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Rentnerin, die 10 000 Euro gefordert hatte, müsse sich allerdings ein Mitverschulden zuschreiben lassen.
In der Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm einigten sich beide Parteien nun auf einen Vergleich. Heilpraktikerin Simone V. zahlt demnach an die frühere Patientin 4000 Euro. Az. 8 O 444/03 und 9 U 165/04

Artikel vom 15.04.2005