15.04.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 


Händler haftet bei hoher Laufleistung


Frankfurt/Main (dpa). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Autohändler zu Schadensersatz für einen Motorschaden nach 88 000 Kilometern Laufleistung verurteilt. Von einem modernen Mittelklassewagen könne der Käufer eine Laufleistung von deutlich mehr als 100 000 Kilometern erwarten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Kunde hatte einen vier Jahre alten Diesel-Pkw mit 80 146 Kilometern Laufleistung gekauft. Als ein Kolbenfresser auftrat, ließ er einen Austauschmotor einbauen. Die Kosten von 5000 Euro muss nun der Händler tragen. Az.: 24 U 198/04

Artikel vom 15.04.2005