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Schmack beim BGH gescheitert


Delbrück (WB/hh). Weitere Niederlage für den Delbrücker Tierarzt Dr. Karl-Heinz Schmack. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision gegen das Schweinepest-Urteil nicht zugelassen. Schmack soll als angeblicher Verbreiter der Tierseuche 1,3 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Als letztes Rechtsmittel bleibt dem Veterinär eine Verfassungsklage.

Artikel vom 15.04.2005