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Uschi Glas: Kein
Schadensersatz

Landgericht weist Creme-Klage ab

Von Dunja Henkenjohann
Werther/Berlin (WB). Uschi Glas kann sich ihre Klage gegen die Stiftung Warentest abschminken: Das Landgericht Berlin-Charlottenburg hat die Beschwerde der Münchener Schauspielerin und der Firma »4 S-Marketing« aus Werther (Kreis Gütersloh) abgewiesen.

Uschi Glas hatte gemeinsam mit der Herstellerfirma ihrer Gesichtscreme »Hautnah« gegen die Stiftung Warentest geklagt, weil das Kosmetikprodukt in der April-Ausgabe 2004 der Zeitschrift »test« mit der Note »m
angelhaft« bewertet worden war. Daraufhin waren die Verkaufszahlen der Creme drastisch zurückgegangen, außerdem ist der 61-jährigen Schauspielerin ein hoher Imageschaden entstanden.
Nach dem Prozessauftakt am 10. März gab gestern der Vorsitzende Richter der 27. Zivilkammer, Michael Mauck, das Urteil bekannt. Demnach muss die Stiftung Warentest der Herstellerfirma der Creme keinen Schadensersatz zahlen. Auch darf Stiftung Warentest den Testbericht weiter verbreiten.
Der Klägerin steht laut Landgericht ein Unterlassungsanspruch wegen der im Testheft beanstandeten Aussagen nicht zu, da das veröffentlichte Testergebnis Uschi Glas nicht unzulässig in ihren Rechten beeinträchtige.
Die Stiftung habe glaubhaft nachweisen können, dass dem Testbericht keine bewussten Fehlurteile und Verzerrungen, insbesondere keine bewusst unrichtigen Angaben und keine bewusst einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Cremes zu Grunde gelegen haben.
»Das ist eine klare Fehlentscheidung des Gerichts«, sagte 4 S-Geschäftsführer Michael Sander gestern dem WESTFALEN-BLATT. Er kündigte an, höchstwahrscheinlich in Berufung zu gehen. Sander: »Das Gericht hat es sich zu leicht gemacht, indem es auf weitere Beweisangebote beider Parteien nicht eingegangen ist.« »Das verlangt meine Ehre, dass ich weiter kämpfe«, sagte Uschi Glas. Sie sei entsetzt über daas Urteil.
Sehr erfreut zeigte sich Warentest-Sprecherin Heike van Laak: »Wir fühlen uns bestätigt, dass der Test absolut in Ordnung ist«, sagte sie. Einer möglichen Berufung sehe die Stiftung sehr gelassen entgegen, denn dann müsse Uschi Glas neue Beweise vorlegen.
Die einstweilige Verfügung, die Uschi Glas vergangene Woche erwirkt hatte, gilt nach wie vor. Danach darf die Stiftung nicht mehr behaupten, dass die erheblichen Hautreaktionen nur bei Probandinnen auftraten, die die Creme von Uschi Glas getestet haben.

Artikel vom 15.04.2005