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Tragödie nach Unfall

19-Jähriger schwerbehindert - Niemand will zahlen

Von Ingo Schmitz (Text und Fotos)
Brakel (WB). Die Polizei hat »frisierten« Mofas den Kampf angesagt. Denn: Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann tragische Folgen haben. Das zeigt ein Unglück, das sich heute vor zwei Jahren ereignete. Sebastian Pordom (19) aus Hembsen (Brakel/Kreis Höxter) ist nun schwerbehindert.

Für die Folgen des Unglücks will niemand aufkommen -Ê der Versicherungsschutz ist erloschen. Am 15. April, 22.30 Uhr, brauste der damals 17-Jährige zu einer Spritztour los -Êohne Führerschein und ohne Helm. Strittig ist, ob sich der damalige Schüler das Mofa von einem Bekannten einfach genommen oder ob dieser sein Einverständnis zu der Fahrt gegeben hat. Strittig ist auch, ob das Opfer wusste, dass der Roller frisiert ist.
Die rasante Fahrt durch Hembsen mit dem Mofa, das statt 25 sogar 70 Stundenkilometer lief, endete in einer Tragödie: Sebastian Pordom verlor die Kontrolle, prallte frontal gegen einen Beton-Pfeiler und blieb schwer verletzt liegen. Der Notarzt musste den jungen Mann dreimal reanimieren. Vier Wochen lang lag das Opfer im Koma. Inzwischen kann der heute 19-Jährige zwar wieder gehen und sprechen, doch dabei hat er große Schwierigkeiten. Der Traum von einer Karriere als Fußball-Profi ist zerplatzt.
Sabrina, die Zwillingsschwester des Opfers, hat den Unfall miterlebt. Sofort informierte sie damals die Mutter. »Nie werde ich das Bild vergessen, wie mein Sohn am Boden lag«, sagt die 44-jährige Palma Pordom. Um nicht ständig daran erinnert werden zu müssen, zieht die Frau nun mit den fünf Kindern aus Hembsen fort. Die Mutter sowie ihre Kinder Marcel (21), Sabrina (19), Vanessa (17) und Patrick (16) sind froh, dass Sebastian noch lebt. Dennoch hadert die Alleinerziehende mit dem Schicksal: »Was hätte alles aus ihm werden können!« Es ist offen, ob er seine berufliche Zukunft in einer Behindertenwerkstatt verbringen wird oder vielleicht eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk beginnen kann.
Auch finanziell gesehen hat der Unfall die Familie ins Unglück gestürzt. Die Versicherung will weder für Behandlungskosten noch Spätfolgen zahlen. Der Bekannte des Opfers, dem der Unglücks-Roller gehörte, hat das Frisieren zugegeben. Das Amtsgericht Brakel verurteilte den damals 17-jährigen Rollerbesitzer zu 90 Sozialstunden wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässigen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Opfer fordert von dem Halter 50 000 Euro Schmerzensgeld. Der Anwalt des Rollerbesitzers, Franz Zacharias (Paderborn), macht dem Kläger wenig Hoffnung: »Der Geschädigte ist mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren, wohlwissend, dass dies mit entsprechenden Gefahren für ihn verbunden ist.«

Artikel vom 15.04.2005