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Einig über höheren Zuverdienst

Arbeitslosengeld-II-Empfänger - Erstes konkretes Ergebnis des Job-Gipfels

Berlin (Reuters). Bundesregierung und Union haben sich auf höhere Zuverdienstmöglichkeiten für Empfänger des Arbeitslosengeldes II verständigt. Die Einigung ist das erste konkrete Ergebnis des Job-Gipfels von Regierung und Union.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollten künftig einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro erhalten, sagte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement nach Beratungen mit dem Unions-Arbeitsmarktexperten Karl-Josef Laumann am Freitag in Berlin.
Bei Beträgen von mehr als 100 Euro belaufe sich der Freibetrag bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro monatlich auf 20 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen über 800 Euro betrage er zehn Prozent. Derzeit werden bis 400 Euro nur 15 Prozent des Zuverdienstes nicht angerechnet. Die Obergrenze der Freibeträge liege bei kinderlosen Bedürftigen bei 1200 Euro und bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei 1500 Euro.
»Ich halte das für ein gutes Signal«, sagte Clement. Die Neuregelung sei durchgängig einfach und transparent. Sie solle möglichst rasch ins parlamentarische Verfahren eingebracht und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Er hoffe, dass auch die anderen Vereinbarungen des Job-Gipfels zwischen Regierung und Union ebenso unproblematisch umgesetzt werden können, sagte der SPD-Politiker.
Das gemeinsame Vorgehen von Regierung und Union zur Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder mit CDU-Chefin Angela Merkel und CSU-Chef Edmund Stoiber Mitte März abgesprochen. Clement und Laumann waren mit der Ausarbeitung beauftragt worden. Eine Einigung in anderen Punkten des Job-Gipfels zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit wie etwa die geplante Steuersenkung für Unternehmen steht noch aus.
Auch Laumann zeigte sich zufrieden. Er bezeichnete die Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten als eine wichtige arbeitsmarktpolitische Komponente. Auf diese Weise leiste man einen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, sagte der CDU-Politiker. Auch verspreche er sich davon, dass der Druck auf die Ein-Euro-Jobs nachlasse und Arbeitslose wieder schneller in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Zudem könne man diese Einigung zwischen Regierung und Union auch als einen ersten Schritt in dem Bereich von Kombilöhnen werten.
Ursprünglich hatte die Union vorgeschlagen, dass ein Arbeitsloser in dem Einkommensbereich zwischen 100 und 400 Euro 30 Prozent des Zuverdienstes behalten dürfen solle. Da man sich aber nun auf das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage geeinigt habe, sei klar gewesen, dass man daran nicht festhalten könne. Ziel sei es zwar die Anreize zu verbessern. Dabei müsse man aber das Lohnabstandsgebot zu anderen Berufen einhalten. Bei den Verhandlungen über die Arbeitsmarktreform Hartz IV hatte die Union noch auf möglichst geringe Freibeträge gedrungen.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Niebel, kritisierte die Einigung zwischen Clement und Laumann: »Sie reicht längst nicht aus, um für die betroffenen Menschen einen wirklichen Anreiz für die Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt zu setzen.« Die FDP fordere, die ersten 600 Euro zu 40 Prozent freizustellen, betonte der designierte Generalsekretär der Partei am Freitag in Berlin.

Artikel vom 16.04.2005