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Urteil: Nicht immer
pauschal besteuern


Leipzig (dpa). Die für Spielautomaten erhobene Steuer muss in einer zumindest lockeren Beziehung zum Einspielergebnis stehen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Es präzisierte damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Kommunen einen Pauschalbetrag für das Automaten-Aufstellen erheben dürfen. Ein gerechterer Steuermaßstab müsse gewählt werden, wenn die Ergebnisse einzelner Geräte mehr als 50 Prozent von den durchschnittlichen Automatenerlösen in der Kommune abweichen.AZ: 10 C 5.04, 10 C 8.04

Artikel vom 14.04.2005