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»Die Grundrechte von
Deutschen gewahrt«

Zypries verteidigt europäischen Haftbefehl

»Rechtsstaatliche Grundsätze sind gewährleistet«: Brigitte Zypries.

Karlsruhe (Reuters). Das Bundesverfassungsgericht wertet den EU-Haftbefehl zwar als sinnvoll, sieht darin jedoch eine Gefahr für deutsche Rechtsgrundsätze. »Wenn es den EU-Haftbefehl nicht schon gäbe, müsste man ihn erfinden«, sagte der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, zu Beginn der zweitägigen Verhandlung des Gerichts gestern in Karlsruhe. Zur Strafverfolgung sei der europäische Haftbefehl auf Dauer unverzichtbar, da auch Straftäter zunehmend international agierten.
»Wir müssen aber prüfen, ob wir nicht zu viel von unserer Staatlichkeit nach Europa transportiert haben«, schränkte er ein. Das Verfassungsgericht will anhand des EU-Haftbefehls prüfen, ob der Bundestag Vorgaben der Europäischen Union für die Strafverfolgung umsetzen muss, auch wenn sie eventuell nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen.
Bundesjustizministerium Brigitte Zypries (SPD) verwahrte sich gegen den Vorwurf der Klägeranwälte, deutsche Staatsangehörige würden durch den EU-Haftbefehl der Willkür anderer Länder ausgesetzt. »Die Grundrechte von Deutschen bleiben gewahrt. Niemand wird der Willkür eines anderen Staates ausgesetzt.« Klägeranwalt Matthias Herdegen bezeichnete den Haftbefehl dagegen als massive Vernichtung von Grundrechtssubstanz.
Der EU-Haftbefehl ermöglicht die Auslieferung Deutscher an EU-Staaten, wenn diese einen Verstoß gegen inländisches Strafrecht geltend machen. Nach Angaben von Zypries sind seit August 19 Deutsche ausgeliefert worden.

Artikel vom 14.04.2005