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Nachstellern droht
künftig Haftstrafe


Berlin (dpa). Verstoßene Liebhaber, die Angebeteten ständig nachstellen, müssen künftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der das sogenannte Stalking unter Strafe stellt. Das betrifft das Auflauern vor der Wohnungstür oder am Arbeitsplatz, ständige Belästigungen am Telefon oder per E-Mail, das Bestellen von Waren für Dritte. Wer die Lebensgestaltung eines anderen »schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt«, riskiert nach dem Entwurf drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Artikel vom 16.04.2005