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Gen-Fahndung erfolgreich

ÊMord in Steinhagen nach 20 Jahren geklärt - neues Gesetz geplant

Steinhagen (WB/Reuters). Erneut hat die Kripo mit Hilfe der DNA-Datei ein Schwerverbrechen aufgeklärt: 20 Jahre nach dem Mord an einer Rentnerin aus Steinhagen (Kreis Gütersloh) haben Polizisten den mutmaßliche Täter gefasst. Er war als Drogendealer aufgefallen und deshalb in die DNA-Datei aufgenommen worden.

Die Polizei soll nach dem Willen der Bundesregierung häufiger DNA-Material von Tatverdächtigen nehmen und speichern dürfen. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte gestern, der Anwendungsbereich der DNA-Analyse werde ausgeweitet. Einzelheiten nannte er allerdings nicht.
Bisher dürfen DNA-Proben von Tatverdächtigen genommen und in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert werden, sofern es sich um Sexualdelikte oder Straftaten »von erheblicher Bedeutung« handelt. Auf welche Straftaten der Einsatz der DNA-Analyse jetzt ausgeweitet werden soll, ließ die Bundesregierung gestern offen. Wiefelspütz sagte, es werde aber dabei bleiben, dass ein Richter die Auswertung der Spuren anordnen müsse (Richtervorbehalt). Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, betonte, es werde auch keine Gleichstellung der DNA-Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck geben. Nach Angaben von Wiefelspütz kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Der »Bund deutscher Kriminalbeamter« (BdK) nannte den Vorstoß halbherzig: »Wir bleiben bei unserer Forderung, dass der sogenannte genetische Fingerabdruck dem normalen Fingerabdruck gleichzusetzen ist und Polizisten von jedem Tatverdächtigen auch eine Speichelprobe nehmen dürfen«, sagte der stellvertretende NRW-Landesvorsitzende Rüdiger Thust. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Schwerverbrecher wie zum Beispiel Sexualtäter vorher oft als Kleinkriminelle aufgefallen seien. »Wenn wir von denen aber keine Speichelproben nehmen dürfen, können wir sie später auch nicht schwererer Taten überführen«, kritisierte Thust. Auch der von der Bundesregierung weiterhin geplante Richtervorbehalt sei überflüssig: »Damit wird indirekt unterstellt, wir Polizisten nutzten die DNA-Spuren zu einem anderen Zweck als der Strafverfolgung«, sagte der Kriminalbeamte.
Die Union war im März im Bundestag mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz von DNA-Analysen mit der Abnahme von Fingerabdrücken gleichzustellen. Die Union wollte auch die Bestimmung kippen, dass die Erstellung eines so genannten genetischen Fingerabdrucks von einem Richter angeordnet werden muss. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, sagte deshalb gestern, der rot-grüne Gesetzentwurf bleibe weit hinter den Erfordernissen der Polizei zurück.
In der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes sind inzwischen die Daten von 324 409 Tatverdächtigen gespeichert (Stand Februar). Damit konnten bislang 18 565 Straftaten aufgeklärt werden. Dabei standen Einbruchsdiebstähle an erster Stelle, gefolgt von Sexualdelikten, Raubüberfällen, Körperverletzungen und Drogenstraftaten. Tötungsdelikte kommen erst an letzter Stelle. Ostwestfalen-Lippe

Artikel vom 14.04.2005