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Zulassungspflicht

Arzneimittel auf dem Prüfstand


Arzneimittel können Leben retten. Sie bergen in Einzelfällen aber auch gewisse Risiken für den Anwender. Diese zu minimieren ist das Ziel eines in Deutschland weit verzweigten Systems der Arzneimittelsicherheit.
Medikamente dürfen in Deutschland nur dann verkauft werden, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sind. Die Grundlage der Zulassung ist ein Verfahren, bei dem der Hersteller für ein Arzneimittel die Daten komplett vorlegen muss, die es der Prüfstelle ermöglichen, die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die Qualität des Produktes zu beurteilen.
Patienten, Ärzte, Pharma-Unternehmen, Überwachungsbehörden und die Zulassungsbehörde sind Partner im System der Arzneimittelsicherheit in Deutschland. Treten bei der Anwendung eines Mittels unerwünschte Begleiterscheinungen auf, so erfolgt die Information aller Beteiligten. Im Normalfall wird zwischen pharmazeutischem Unternehmer, Überwachungsbehörde und Zulassungsbehörde entschieden wird, welche adäquate Maßnahme einzuleiten ist, um das Risiko der unerwünschten Begleiterscheinung zu minimieren. Sind die Risiken außerordentlich schwerwiegend und können keine alternativen Maßnahmen gefunden werden, kann die Entscheidung Marktrücknahme heißen.
Verantwortlich für die Umsetzung ist das Pharma-Unternehmen, welches das Arzneimittel abgibt.

Artikel vom 20.05.2005