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Kündigung nach anstößigen Mails

Sicherheitsfirma: Vergleich vor Gericht wegen Nazi-Pamphleten


Bielefeld (uko). Ein führendes Bielefelder Sicherheitsunternehmen hat sich nach rechtsradikalen Äußerungen eines leitenden Mitarbeiters fristlos von dem Mann getrennt. Vor dem Arbeitsgericht haben die Parteien am Dienstag einen Vergleich beschlossen, nach dem die Trennung rechtskräftig ist.
Sechs Mitarbeiter des Unternehmens erhielten im vergangenen Jahr über das Intranet der Firma Mails mit eindeutig nazistischem Hintergrund: Als Textdokumente wurden ihnen Passagen aus Adolf Hitlers »Mein Kampf« geschickt, außerdem erhielten sie Portraits des Nazi-Diktators.
Das Unternehmen distanzierte sich sofort von diesen Mails, denn dadurch sei »der Betriebsfrieden gestört«. Als Folge erhielt der Absender drei fristlose Kündigungen, die jedoch aus formalen Gründen nicht rechtswirksam waren. Schließlich wurde am 15. Dezember 2004 eine ordentliche Kündigung versandt, die am Dienstag ebenso vor dem Arbeitsgericht Bielefeld verhandelt wurde.
Kammervorsitzender Pit Clausen machte den Parteien dezidiert klar, dass - abgesehen von den formalen Aspekten - eine Störung des Betriebsfriedens offensichtlich sei. Auch seien die Mails anstößig gewesen, denn der Absender habe für »eine Gesinnung geworben, die nach heutigem Verständnis nicht tolerabel und menschenverachtend ist«. Fraglich blieb indes, ob die Adressaten der Mails zum Versenden aufgefordert hatten, oder ob sie die elektronischen Briefe »ohne Anlass« bekommen hatten. - Vor einer umfangreichen Beweisaufnahme und einem Verfahren bis zum Landesarbeitsgericht bewog Clausen die Parteien noch zu einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis ist damit beendet, der ehemalige Mitarbeiter bekommt 8000 Euro Abfindung und ein »qualifiziertes und wohlwollendes Zeugnis«.

Artikel vom 14.04.2005