13.04.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Versicherung bis
13 000 Euro frei


Münster (dpa). Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen Erträge aus Lebensversicherungen nicht generell als Vermögen anrechnen lassen. Das entschied das Sozialgericht Münster. Das gilt, wenn die Beträge nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung stehen und sie 200 Euro pro Lebensjahr und eine Gesamtsumme von 13 000 Euro nicht übersteigen. Az.: S 16 AS 26/05 ER

Artikel vom 13.04.2005