Karlsruhe (dpa). Die Polizei darf satellitengestützte Überwachungstechnik zur Verfolgung mutmaßlicher Verbrecher einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Eine »Rundumüberwachung« per Technik aus dem All, mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden könnte, würde aber gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Urteil stieß gestern auf einhellige Zustimmung von Bundesregierung und Polizeivertretern. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines einstigen Mitglieds der linksextremistischen »Antiimperialistischen Zelle« ab. Der in Haft sitzende Mann, verurteilt wegen mehrerer Sprengstoffanschläge, war mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts überführt worden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) begrüßte das Urteil: »Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein für die polizeiliche Ermittlungspraxis bedeutsames Instrument bestätigt.«