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Bahn stoppt Ticket-Missbrauch


Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Bahnreisende, die mit einem Schönes-Wochenende-Ticket (30 Euro für fünf Personen) Samstag oder Sonntag quer durch Deutschland reisen, müssen jetzt ihren Namen auf der Fahrkarte eintragen. Zur Überprüfung der Identität kann der Schaffner die Vorlage des Personalausweises fordern. Wer sich weigert, den neuen Regeln zu folgen, sei Schwarzfahrer und müsse 40 Euro Strafe zahlen, sagte Bahnsprecher Frank Gassen-Wendler.
Die neue Regelung gelte nicht nur für das Schönes-Wochenende-Ticket, sondern auch für alle Länder-Fahrkarten, wie das Schöner-Tag-Ticket in NRW. Dieses Ticket gilt ebenfalls für fünf Personen, kostet nur 27 Euro und kann an allen Tagen genutzt werden. Spezielle Ländertickets gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen.
»Wir haben im Sinne der ehrlichen Kunden dem bisher oft praktizierten Missbrauch mit den preiswerten Karten einen Riegel vorgeschoben«, sagte Gassen-Wendler. Weiterverkauf oder Verschenken der benutzen Tickets seien nicht mehr möglich. Da noch nicht alle Automaten umgestellt seien, gelte eine Übergangsfrist.

Artikel vom 13.04.2005