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Haftstrafe nach
tödlichem Unfall


Arnsberg (dpa). Wegen des Unfalltodes einer neunjährigen Schülerin muss ein Lastwagenfahrer (31) aus Duisburg für zweieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Arnsberg hob gestern das erstinstanzliche Urteil (zwei Jahre auf Bewährung) auf. Der Mann hatte ohne Führerschein am Steuer gesessen und beim Abbiegen die Radfahrerin überrollt. Wegen zahlreicher früherer Verkehrsvergehen sah das Gericht keine Chance für eine Bewährungsstrafe.

Artikel vom 12.04.2005