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Sportlehrer erlitt zwei Wirbelbrüche

Vertreiber von Beinpresse wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Bielefeld (uko). Mit der sprichwörtlichen Sicherheit schwedischer Produkte hatte dieses Gerät in einem Bielefelder Fitness-Studio nichts zu tun: Die Gewichte einer Beinpresse verletzten einen Bielefelder so heftig, dass der Mann schwere Schäden davontrug. Der Vertreiber des Geräts wurde nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Sportlehrer Heinz E. (44) besuchte am 10. September 2003 zum ersten Mal das Sportstudio im Bielefelder Norden. Eingewiesen in die Benutzung der Geräte wurde der Mann von einer Mitarbeiterin. Eine der Stationen war auch eine Beinpresse. In der Rückenlage musste der Mann die Gewichte, die auf 30 Kilogramm Belastung eingestellt waren, schräg nach oben drücken.
Als E. sein Pensum absolviert hatte, drückte er einen Hebel nach unten, der die Arretierung aktiviert, dann stand der Sportlehrer auf. In jenem Moment jedoch löste sich der Sperrhebel und das Gewicht raste nach unten. E. wurde an Kopf, Hals und Schulter getroffen. Er erlitt schwerwiegende Brüche eines Halswirbels und eines Brustwirbels, zudem Schädelprellungen und eine Beckenstauchung. Glücklicherweise blieb ihm eine Querschnittlähmung erspart, doch die Folgen sind dennoch fürchterlich: Noch heute kann Heinz E. seinen Kopf nur eingeschränkt bewegen, die Tätigkeit als Sportlehrer musste er aufgeben.
Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft saßen jetzt vier Angeklagte vor dem Amtsgericht. Die beiden Betreiber des Studios, der Geschäftsführer sowie der Detmolder Heiko T. (46), der das Gerät 1999 an das Studio verkauft hatte. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme wurde lediglich T. wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Amtsrichter Wolfgang Heimann hielt ihm den »gravierendsten Fehler« vor, obwohl eine »Reihe von Leuten zu dem Unfall beigetragen haben«.
Nach Ansicht eines Garmisch-Partenkirchener Gutachters war die Beinpresse des schwedischen Herstellers »nicht sicher«, besonders die Arretierung entsprach nicht den deutschen Normen und Sicherheitsvorschriften. Heimann folgerte: »Das ist die denkbar schlechteste Lösung.«
Es fehle schlichtweg an einer »Einkerbung und Sicherung mit einer Feder«. Heiko T. hätte seinerzeit auch »darauf achten müssen, dass eine Beschreibung mitgeliefert wird«, damit die Benutzer Warnhinweise erhalten hätten. Da auch die Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Bedienung und Wartung nicht eingehalten worden seien, verurteilte der Richter den Detmolder zu 2 700 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu jeweils 45 Euro).
Die anderen Angeklagten kamen mit der Einstellung ihres Verfahrens davon. Jedoch müssen sie Geldbußen bis zu 3 500 Euro zahlen, da die Wartung der Beinpresse mangelhaft war und insbesondere ein Gummipuffer völlig abgenutzt war.

Artikel vom 09.04.2005