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Zwillingsbabys getötet

Der 42-jährige Angeklagte verweigert die Aussage

Plötzkau/Dessau (dpa). Zum Auftakt des Prozesses um den Tod der Zwillingsbabys von Plötzkau vor dem Landgericht in Dessau (Sachsen-Anhalt) hat der Angeklagte die Aussage verweigert.
Kurz nach der Tat hatte der Angeklagte Wolfgang G. erklärt, die Kinder erstickt zu haben.
»Schon während des Ermittlungsverfahrens hat mein Mandant seine Aussage widerrufen«, sagte sein Verteidiger am Freitag. Kurz nach der Tat hatte der wegen Totschlags angeklagte 42-Jährige erklärt, die fünf Monate alten Jungen im Oktober 2004 in ihren Betten erstickt zu haben, weil ihm das Geschrei der Kinder auf die Nerven gegangen sei.
Zeugen schilderten den Angeklagten als freundlich und ausgeglichen auch Kindern gegenüber. Ein Psychologe kündigte ein neues Gutachten an. Dieses könne nur zu Gunsten des Angeklagten ausfallen.
»Mein Mandant war nicht in der Lage zu überblicken, was er sagt«, erklärte der Verteidiger zu dem widerrufenen Geständnis. Er sei der Befragung der Ermittler intellektuell nicht gewachsen gewesen und habe die Tat nur deshalb zunächst zugegeben.
Der Angeklagte kann weder lesen noch schreiben und hatte vor Gericht auch Mühe, Fragen zu seiner Person zu beantworten. Laut Anklage soll er die Babys mit Decken zugedeckt und dann auf Brust und Hals gedrückt haben.
Die 32-jährige Mutter der toten Kinder hatte den Mann erst wenige Wochen zuvor als Untermieter aufgenommen. Sie beschrieb den Angeklagten vor Gericht als »ruhig, friedlich, nett und zuvorkommend«.
Sie hatte ihm die Babys anvertraut, weil sie mit ihren beiden älteren Söhnen für einen Tag zu den Eltern gefahren war. Wegen schlechten Wetters sei sie später als geplant nach Hause gekommen.
Nach ihrer Rückkehr habe sie nichts Auffälliges bemerkt. »Ich glaube immer noch, dass ich einen der beiden Jungen gehört habe«, sagte sie. Am nächsten Morgen entdeckte sie die leblosen Körper in ihren Bettchen.
Die Verhandlung wird am 25. April fortgesetzt.

Artikel vom 09.04.2005